*) Teilnehmer unseres Waffensachkunde-Lehrgangs zahlen lediglich die reduzierte Aufnahmegebühr, wenn sie sich entschließen unserem Verein beizutreten.
**) Jedes ordentliche Mitglied, das im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist, muss pro Kalenderjahr 10 Stunden für die Schützengesellschaft tätig sein.
Ausnahmen (siehe auch § 8. Abs. 6 der Vereinssatzung) hierzu sind:
- Mitglieder, die ein Alter von 60 Jahren erreicht haben
- Mitglieder, die ein entsprechendes Attest vorlegen können
- Auf Antrag können Mitglieder durch Vorstandsbeschluss befreit werden.
Als Arbeitsstunden zählen:
- Teilnahme an Ausmärschen: 1 Stunde (aber max. 5 Stunden gesamt)
- Teilnahme an Rundenwettkämpfen: 1 Stunde (aber max. 5 Stunden gesamt)
- Teilnahme an Arbeitseinsätzen, Helfertätigkeiten und sonstigen Unterstützungen bei Vereinsveranstaltungen: tatsächlicher Zeitaufwand
***) Munition wird nur für den direkten Verbrauch auf dem Schießstand ausgegeben. Restmengen dürfen nicht mitgenommen werden.
Beträge für Schießstand und Munition sind direkt vor Ort zu entrichten. Diese Beitragsordnung steht auch zum Download zur Verfügung.