Schießordnung für das Herbstritterschießen am 07.10.2023
1. Berechtigung zur Teilnahme
Jede(r) Schütze/Schützin, der/die Mitglied des Deutschen Schützenbundes und Mitglied der Schützengesellschaft 1925 e.V. Nidda ist, ist zum Schießen und der Teilnahme am Herbstritterschießen berechtigt.
2. Scheibenaufstellung
2.1. Adler – für Hauptvereinsmitglieder der SG Nidda, KK-Gewehr
2.2. Wanderpokal – für Mitglieder der SG Nidda, KK-Gewehr
3. Schießzeit
Samstag, den 07.10.2023, von 13:00 Uhr bis der Adler fällt
4. Durchführung
Soweit in der nachfolgenden Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, liegt der Durchführung des Schießens die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes zugrunde. Es wird ausschließlich mit KK-Gewehren des Vereins geschossen.
4.1 Herbstritter
Teilnahmeberechtigt sind nur Hauptvereinsmitglieder der SG Nidda, die über 18 Jahre alt sind. Es wird stehend aufgelegt mit einem Vereinsgewehr geschossen, auf dem ein Zielfernrohr mit dem Absehen Half Mildot montiert ist. Geschossen wird abwechselnd in Reihenfolge der Anmeldungen. Der Startschütze wird (vom 1. Schützenmeister) ausgelost. Das Ziel, die Schwanzfedern des Adlers, befindet sich in einer Entfernung von 50m.
Dabei wird wie folgt auf den Adler geschossen:
- Rechte Schwanzfeder – Präsentkorb
- Linke Schwanzfeder – Weinkiste
- Mittlere Schwanzfeder – Herbstritter
Startgeld 10,00 €, inkl. Munition
4.2 Martin Schüttpelz Wanderpokal
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der SG Nidda, die über 18 Jahre alt sind. Pro Serie sind jeweils 3 Schüsse, auf eine Scheibe abzugeben.
Es wird stehend aufgelegt, frei, oder sitzend aufgelegt mit einem Vereinsgewehr geschossen, auf dem ein Zielfernrohr mit einem Ringkorn Absehen montiert ist.
Der beste Tiefschuss führt zum Pokalgewinn für 1 Jahr. Der Pokal geht in das Eigentum desjenigen Schützen/derjenigen Schützin über, der/die ihn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder dreimal außer der Reihe gewinnt.
Nachlösen ist möglich, die Anzahl der Serien ist beliebig.
Startgeld: 2,50 €, inkl. Munition
5. Proklamation
Die Proklamation des Herbstritters bildet den Abschluss des Herbstritterschießens.
Alle Teilnehmer dieses Wettbewerbs sind gehalten, Aufgrund eines traditionellen Erscheinungsbildes, in Schützenkleidung zur Proklamation zu erscheinen.
6. Durchführung
Durch seine Teilnahme erkennt der Schütze/die Schützin diese Schießordnung an. Reklamationen sind an den Schießausschuss zu richten, der aus
- Ralf Kratz, 1. Schützenmeister,
- Thomas Becker, 2. Schützenmeister,
- Volker Hennrich, Schatzmeister,
- Björn Schäfer, Schriftführer,
- Gerry Kreutzer, Oberschießwart,
- Achim Bopp, Gewehrwart,
besteht.
Die Entscheidung dieses Schießausschusses ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.