Die Waffenrechtsverschärfung ist vom Tisch, die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf kurz vor Ende der Legislaturperiode kassiert.
Der gefürchtete Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Zwar liegt hierzu keine offizielle Meldung vor, doch ein Blick auf die parlamentarischen Abläufe lässt ziemlich sicher darauf schließen, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen den Bundestag in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschäftigen wird.
Natürlich können wir nicht genau sagen, woher der Sinneswandel in der Regierungskoalition gekommen ist. Allerdings werden die intensiven Gespräche und Einlassungen betroffener Verbände, wie dem VDB, bei den Bundestagsabgeordneten sehr wohl wahrgenommen worden sein. Seit Mitte März stemmte sich der VDB gegen das „Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“. Zuletzt wurden die Berichterstatter der Fraktionen im Bundestag sowie die Abgeordneten mit einer massiven Briefaktion der VDB-Mitglieder auf dieses brisante Thema aufmerksam gemacht.
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel
Die Abkehr von der aktuellen Waffenrechtsverschärfung ist kein dauerhafter Sieg der Vernunft. Eher ist es eine Chance und ein Weckruf für die Interessenvertreter des legalen Waffenbesitzes, die Reihen zu schließen und sich auf deutlich schärfere Dispute nach der Bundestagswahl am 26. September vorzubereiten. Der VDB ist dazu bereit!
Ein Blick auf die Wahlprogramme und möglichen Konstellationen der nächsten Regierungsbildung macht es deutlich: Als private Waffenbesitzer müssen wir strategisch wählen und uns auf ein aktives Eintreten für unsere Interessen einstellen.
Weitere Informationen
- Fördermitglied im VDB werden https://vdb-member.de
- Meldung des DSB https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-neuer-gesetzentwurf-zunaechst-vom-tisch