Sie haben die Möglichkeit, in unserem Schützenhaus in Nidda an einem Waffensachkunde-Lehrgang für Sportschützen zur Vermittlung der Sachkunde (gem. § 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV), im Umgang mit Lang- und Kurzwaffen sowie Munition teilzunehmen. Diese benötigen Sie, um später eine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen zu können.
Unsere Lehrgänge werden von allen anderen Schießsportverbänden, z.B. vom BDMP, anerkannt.
Die Qualifikation zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht, gem. §10 Abs. 6 AWaffV) ist ebenfalls Bestandteil unserer Ausbildung. Mit dieser Qualifikation können Sie, nach der Bestellung durch den Schießstandbetreiber, andere Schützen beaufsichtigen und alleine auf dem Schießstand schießen.
Um an unserem Waffensachkunde-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine Ausnahme machen können.