Eine Waffe haben zu dürfen, erfordert Verantwortungsbewusstsein und Wissen / Eindrücke aus einem Waffensachkundelehrgang in Nidda
Die Auflagen für Sportschützen sind sehr hoch, bis sie sich für die Ausübung ihres anspruchsvollen Hobbys eine Waffe, ein eigenes Sportgerät zulegen können. Nicht nur die Schützengesellschaft Nidda nimmt es sehr genau, wenn ein neues Mitglied sich darum bemüht, einen Antrag dafür zu stellen. Seit 2016 bietet der Verein dazu Waffensachkundelehrgänge an, deren Inhalte den Vorgaben und Auflagen der Ordnungsbehörde und des Hessischen Schützenverbandes vollumfänglich entsprechen.
Schützenmeister und Schießleiter Ralf Kratz hat das notwendige Lehrgangsmaterial zusammengestellt und gemeinsam mit dem Fachwart für Pistole und Schießleiter Gerhard Zeller, sowie dem Waffentechniker und Jäger Martin Ott, wurden aktuell wieder 25 Lehrgangsteilnehmer in der erforderlichen Waffensachkunde ausgebildet. Drei Tage umfasste die Ausbildung inklusive einer umfangreichen Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss, zu dem auch die Ordnungsbehörde gehören kann. Doch zunächst musste für diesen Lehrgang ein spezielles Hygienekonzept erstellt werden, damit der Präsenzlehrgang durchgeführt werden konnte.
Bei den Ausbildern befanden sich die angehenden Sportschützen in fachlich sehr erfahrenen und kompetenten Händen. Im theoretischen Teil werden die waffenrechtlichen Grundlagen und Rechtsvorschriften, der Umgang mit Waffen und Munition, deren gesicherte Aufbewahrung und Transport, sowie die Themen Notwehr, Notstand und Nothilfe behandelt. Aber auch auf verbotene Gestände, wie Schlagringe, Stockdegen und Wurfsterne, oder verbotene Waffen gingen die Ausbilder ein. Zu letzteren zählen beispielsweise Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung oder Vorderschaftrepetierer mit einer Lauflänge unter 45 Zentimetern. Bei den waffentechnischen Grundlagen wurden die Funktion der Lang- und Kurzwaffen, das Beschussrecht, die Ballistik, die Handhabung von Schusswaffen und die Sportordnung eingehend behandelt. Auch die Forderung von verschiedenen Verbänden nach einer Ausbildung an halbautomatischen Langwaffen wird in Nidda in allen Bereichen erfüllt. Nach der theoretischen Prüfung gilt es die sichere Handhabung bei praktischen Schießübungen zu beweisen. Abschließend wird dann noch die Qualifikation zur verantwortlichen Standaufsicht vermittelt. Auf der Internetseite „waffensachkunde-hessen.de“ weißt das Ausbildungsteam zur Vorbereitung auf den Lehrgang auf die einschlägige Literatur und Fragenkataloge hin, sodass die Durchfallquote recht gering bleibt.
Mit dem Erwerb der erforderlichen Waffensachkunde hat der Sportschütze auf dem Weg zum Erwerb einer eigenen Waffe nur eine von zahlreichen und notwendigen Hürden überwunden. Neben der Altersvoraussetzung (18 Jahre für Kleinkaliber und 25 Jahre für Großkaliber) muss er ein „Bedürfnis“ nachweisen. Hierzu benötigt er eine Bestätigung, dass er seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, (Nachweis über ein Schießbuch) regelmäßig betreibt. Die vorgesehene Waffe muss für eine Disziplin in der Sportordnung des Verbandes vorgesehen und erforderlich sein. Erst bei Erfüllung dieser Anforderung kann ihm ein Bedürfnis bescheinigt werden. Daneben wird die Genehmigung des Waffenerwerbs nicht erteilt, ohne dass eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgt ist. Die Feststellung erfolgt meist auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden. Aber auch die persönliche Eignung ist eine zwingende Voraussetzung für den Erwerb. Die persönliche Eignung besitzen Personen nur, wenn sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Mindestens alle drei Jahre werden die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung überprüft. Mit dem neuen Waffengesetz kam in diesem Jahr noch die Überprüfung beim Bundesamt für Verfassungsschutz hinzu.
„Am Ende ist noch ein Nachweis über die sichere Verwahrung von Waffen und Munition erforderlich“, erläuterte Schützenmeister Ralf Kratz im Gespräch. „Die deutlich verschärften Aufbewahrungsvorschriften werden seit dem Amoklauf in Winnenden regelmäßig von den Ordnungsbehörden überprüft.“ So darf ein Sportschütze noch nicht mal einem engen Familienmitglied die Aufbewahrung der Schlüssel verraten, will er sich nicht strafbar machen. Am einfachsten bieten sich hier Schränke mit Zahlenkombinationen an. Eine DIN, Sicherheitsstufen und Widerstandsgrade regeln genau die Beschaffenheit der Waffenschränke und -tresore.
Die Verantwortlichen in Nidda nehmen die Vorschriften sehr ernst und haben dank der umfangreichen Waffensachkundeausbildung ein gutes Gefühl bei der Ausgabe der Zeugnisse. Sie haben ihren Teil dazu beigetragen, den Teilnehmern die erforderlichen Grundlagen zum verantwortungsvollen und zuverlässigen Umgang mit den Waffen vermittelt zu haben.