In der letzten Vorstandsitzung für dieses Jahr, die gestern Abend im Schützenhaus stattfand, wurde folgendes beschlossen.
Die Befreiung von der Zahlung der Standgebühren für Mannschaftstrainings entfällt ab 01.01.2025. Der ursprüngliche Beschluss war ohnehin nur bis zum Jahresende und wir haben beschlossen dies nicht zu verlängern, da der gewünschte Erfolg leider nicht eingetreten ist.
Alle Mannschaften (GK, KK und LG) müssen ab 01.01.2025 an ihren Trainingstagen die Standgebühr laut Beitragsordnung entrichten.
Wir bitten das zu beachten.
Unsere Schießwärte haben folgendes geändert und auf der Vorstandssitzung beschlossen:
Der besseren Übersicht halber sollen, gemäß eines Vorstandsbeschlusses, die bestellten Aufsichten in einer Signal-Gruppe zusammengefasst werden, was hiermit geschehen ist. Ihr müsst hier nichts weiter machen, ihr wurdet automatisch in diese Signal-Gruppe aufgenommen.
NEU: Wertschätzung der Aufsichtstätigkeit
Die Aufsichtstätigkeit wird auf unseren Schießständen mehr wertgeschätzt. So zählen Aufsichtsmeldungen die über den Mitgliederbereich unserer Homepage eingebucht werden, ab dem kommenden Jahr – bis auf weiteres – als Arbeitsleistung i.S. der in unserer Satzung festgelegten Ableistung von Arbeitsstunden. Dabei wird jede Stunde als Aufsicht mit einer halben Stunde Arbeitsleistung verrechnet. Es können max. 5 Aufsichtsstunden als Arbeitsleistung in Ansatz gebracht werden.
WEITERHIN: Notwendigkeit zur Standaufsicht
Aufgrund der zwingenden Notwendigkeit einer physisch anwesenden Aufsicht auf allen Schießständen (AWaffV §11 und DSB Schießstandordnung Punkt 12.) soll die Orga via Signal einer besseren Selbstorganisation der Aufsichten untereinander dienen. Selbstorganisation bedeutet, dass die jeweiligen Meldungen zur Aufsicht aus dieser Signal-Gruppe heraus kommen, ohne dass es eines weiteren Anstoßes bedarf. Aufsichtsmeldungen erfolgen weiterhin über den Mitgliederbereich unserer Homepage. Sollte sich keine Aufsicht finden, gilt weiterhin: Kein Schießen ohne Aufsicht!
Der Vorstand