Liebe Mitglieder,
gemäß Beschluss der hessischen Landesregierung ist ab sofort in geschlossenen (indoor) Sportstätten, wozu unser Schützenhaus und die Schießstände nunmal zählen, für das Training ausschließlich die 2G Regel (also geimpft oder genesen) anzuwenden. Unser Hygienekonzept ist entsprechend angepasst worden.
Die Sondertrainingstermine für ungeimpfte Mitglieder müssen deshalb leider ersatzlos gestrichen werden.
Für die Sportstätten (also unsere Schießstände) die zur Ausübung des Sports verwendet werden, wird ein medizinischer Mund-, Nasenschutz empfohlen. Für alle Nebenräume, die nicht zur Sportausübung genutzt werden (wozu auch das Schützenhaus zählt), gilt eine Maskenpflicht. Diese darf nur am Sitzplatz abgenommen werden und ist sonst in den kompletten Räumlichkeiten zu tragen. Also bitte wieder die AHA Regelung (Abstand, Hygiene, Maske) beachten.
Wir bedauern das sehr, aber angesichts der erneuten kritischen Lage, müssen wir uns an die Regelungen der Landesregierung halten. Alternativ wären wir gezwungen, das Schützenhaus erneut zu schließen. Wir Informieren euch aber zeitnah über entsprechende Änderungen.
Die komplette Verordnung wurde bereits in der Signal Gruppe bereitgestellt, kann aber auch hier heruntergeladen werden.
Der Vorstand