Liebe Mitglieder,
dank der fallenden Inzidenzen im Wetteraukreis dürfen wir den eingeschränkten Trainingsbetrieb mit Reservierung wieder anbieten.
Mit der Einführung der “Bundesnotbremse” (Anpassung des §28 Bundesinfektionsschutzgesetz) gilt bei einer Sieben-Tage-Inzindenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen im Wetteraukreis eine verschärfte Regelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen des Landes Hessen.
Da der Wetteraukreis die Voraussetzungen der Bundesnotbremse nicht mehr erfüllt, können wir zum bisherigen Trainingskonzept zurückkehren. Das heißt zwei Schützen plus Aufsicht können wieder auf den Schießständen trainieren. Ab sofort können Mitglieder wieder Termine unter Berücksichtigung unseres Hygienekonzept sowie den Reservierungsrichtlinien reservieren.
Solten die Inzidenzen allerdings an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut über 100 sein, sind wir gezwungen den reservierbaren Schießbetrieb wieder einstellen.
Der Vorstand